
Ein zu geringer Sicherheitsabstand eines Lkw zum vorausfahrenden Lastwagen auf der A 45 veranlasste die Polizei, einen Lkw-Fahrer heraus zu winken und ihn sowie sein Fahrzeug einer Routinekontrolle zu unterziehen. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Berufskraftfahrer seit 21 Jahren ohne gültigen Führerschein mit seinen Brummis unterwegs ist. Bereits 1986 wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Als er vor acht Jahren bei seinem jetzigen Arbeitgeber eingestellt wurde, hatte er eine alte Fahrerlaubnis vorgelegt. Der 57-jährige behauptete gegenüber den kontrollierenden Polizisten, ihm sei niemals mitgeteilt worden, dass ihm mit dem Einzug des Führerscheins vor 21 Jahren die Fahrerlaubnis entzogen worden sei.






