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Unser mobifair Tätigkeitsbericht informiert über unsere Arbeit im Sinne des Vereinszwecks.

 

 

§ 2
Zweck des Vereins


(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und die Förderung des Umweltschutzes. Weiteres Ziel des Vereins ist der Schutz der Verbraucher vor unseriösen, sittenwidrigen und/oder kriminellem Verhalten im Geschäftsleben; insbesondere abhängig Beschäftigter und Unternehmen, vor allem in der Verkehrs- und Mobilitätswirtschaft und den verkehrsnahen Dienstleistungsbereichen.

(3) Zur Förderung des Umweltschutzes gehört insbesondere auch der Emissionsschutz in der Verkehrs- und Mobilitätswirtschaft und in den verkehrsnahen Dienstleistungsbereichen. Hierzu zählen das Bewusstmachen von Umweltproblemen, die Förderung von technischen Neuentwicklungen, die umweltfreundlichere Alternativen zur Folge haben und auch die Aufklärung der Bevölkerung über aus umweltpolitischer Sicht notwendige Maßnahmen.

(4) Der Vereinszweck findet seine Umsetzung durch Recherchen in den Tätigkeitsfeldern, um arbeitsschutzwidriges, unseriöses und umweltschädliches Verhalten aufzuzeigen und der Allgemeinheit bekannt zu machen. Ebenso erarbeitet der Verein Vorschläge für Veränderungen im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes sowie zur Lösung zum Schutz durch Belastungen der Umwelt im Bereich der Mobilitätsbranche. Der Verein entwickelt Forderungen an den Gesetzgeber und andere verantwortliche Institutionen.