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Projekt T - Arbeitsschutz in Europa

Mit dem europäischen Arbeitsschutzrecht wurden für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche und verbindliche Mindeststandards im Bereich des Arbeitsschutzes gesetzt. Ziel dieser Standards ist es, die Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu erhalten sowie gleichzeitig einen Beitrag dazu zu leisten, dass im europäischen Binnenmarkt für alle Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten.

Die Umsetzung des europäischen Arbeitsschutzrechts im deutschen Arbeitsschutzgesetz hat den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland qualitativ weit vorangebracht. Statt der früheren Zersplitterung existiert mit diesem Gesetz in der Bundesrepublik nun eine einheitliche und umfassende Grundstruktur.

Nichtsdestotrotz treten immer wieder, unter dem Deckmantel von fadenscheinigen Argumenten wie „Deregulierung" und „Bürokratieabbau", Bestrebungen zu Tage, diese Mindeststandards zu beschränken. Teile der Politik sowie einzelne Unternehmen versprechen sich durch eine Senkung des Arbeitsschutzniveaus Wettbewerbsvorteile, birgt doch die Unterschreitung der gesetzlichen Standards ein nicht unerhebliches Einsparpotential.

Hier aber werden die Beschäftigten zu Leidtragenden des Wettbewerbs. Solche Tendenzen zu erfassen ist das Ziel des mobifair-Projektes „Arbeitsschutz in Europa". Gleichzeitig geht es darum, die Arbeitsschutzbestimmungen einzelner Nachbarstaaten zu analysieren und ihren Einfluss auf den Wettbewerb zu untersuchen. Im Fokus stehen dabei insbesondere „weiche" Arbeitsschutzfaktoren, wie z.B. Sozialräume, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzbeauftragte oder (Sicherheits-)Fortbildungen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade in diesen Bereichen oft unbemerkt für die Beschäftigten gängige Standards unterlaufen werden. 

Sollte Sie Fragen, Hinweise, Informationen oder Anregungen sowie Anmerkungen zu unserem Projekt haben, dann wenden Sie sich bitte an:

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