Landestariftreue jetzt!
mobifair bewertet Bundesländer
Mit einem Vergleich der Landestariftreuegesetze in Deutschland bewertet mobifair das Handeln der Bundesländer zur Umsetzung fairer Löhne und Sozialstandards. Gültige Gesetze und Entwürfe von Regierungsfraktionen sind die Grundlage der Bewertung, die in positiver Beurteilung die Auszeichnung mit Fairnesswalen findet. „Es ist noch ein weiter Weg", so Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair, „bis alle Länder endlich begreifen, dass Ausschreibungen öffentlicher Aufträge nicht länger durch Lohn- und Sozialdumping belastet werden dürfen. Nicht der Billigste Anbieter, sondern der Gerechteste muss den Zuschlag zur Auftragsübernahme erhalten." Da das bei den zuständigen Aufgabenträgern meist auf der Strecke bleibt, nimmt mobifair schon seit längerem Einfluss auf die Gesetzesinitiativen der in den Landtagen vertretenen Parteien und der Gewerkschaften. Erst in zehn von sechzehn Bundesländern (Hamburg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) sind Landestariftreuegesetze wirksam. In weiteren zwei Bundesländern (Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt) liegen Gesetzesentwürfe vor. mobifair hat die Landestariftreuegesetze mit "mobifair-Fairnesswalen" bewertet. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen schneiden mit vier von fünf möglichen "Walen" am Besten ab.
„Sozial gerechte Landestariftreuegesetze wirken der Ungleichheit in Vergabeverfahren entgegen und tragen überall Sorge dafür, dass die Qualität der Arbeit auch entsprechend honoriert wird und nicht durch Lohnraub, Qualifizierungsabbau und Arbeitsplatzverluste weiter eine Belastung findet", erklärte hierzu der zweite Vorsitzende von mobifair, Dirk Schlömer. Dazu gehört der Arbeitsplatzschutz bei einem Auftragsverlust oder Betreiberwechsel genauso wie ein gerechter Mindestlohn und der Verweis auf einen repräsentativen Tarifvertrag. Dieser, so Dirk Schlömer weiter, muss nun im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs der mit der Gewerkschaft EVG, der DB AG und sechs weiteren großen Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossene Branchentarifvertrag sein.
Grundsätzlich ist aber das Ziel, überall in Deutschland prekäre Beschäftigung zu verhindern. Hierzu muss für alle Arbeitnehmer ein verbindlicher gesetzlicher Mindestlohn her! Dies ist allerdings nur über eine bundesgesetzliche Regelung möglich.
Hier geht es zur mobifair-Landkarte „Landestariftreuegesetze" (.pdf)


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